Für Software, Beratung, Betreuung und Hosting im Geschäftskundenbereich. Maßgeblich bleiben die jeweils vereinbarten Leistungen und individuellen Vertragsbedingungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der TDB Software Service GmbH, Abenberger Str. 5, 91126 Schwabach (nachfolgend „TDB“), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind für Geschäftsbeziehungen im Rahmen der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt, nicht für Verbraucherverträge.
Die AGB gelten, soweit sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzende Leistungsbeschreibungen, Nutzungsvereinbarungen und Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gelten für ihren jeweiligen Regelungsbereich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit ihre Geltung vereinbart wurde.
Die Veröffentlichung einer geänderten Fassung auf dieser Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
2. Angebote und Vertragsschluss
Die Informationen auf dieser Website dienen der Vorstellung von TDB und der angebotenen Leistungen. Sie sind kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Präsentationsanfrage, eine Kontaktaufnahme oder das Öffnen einer vorbereiteten E-Mail begründet noch keinen entgeltlichen Auftrag.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen von TDB und dem Kunden zustande, beispielsweise durch die Annahme eines Angebots. Leistungsumfang, Vergütung und die einbezogenen Vertragsbedingungen werden vor der Beauftragung abgestimmt.
3. Leistungen und Verantwortlichkeiten
TDB erbringt die jeweils vereinbarten Leistungen insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Bereitstellung von Software, Beratung, Einrichtung, Schnittstellen, Betreuung und Hosting. Dazu können das Gefahrstoffmanagementsystem GMS sowie Anwendungen zur Schulungssteuerung und Personaleinsatzplanung gehören.
Maßgeblich sind die vereinbarte Leistungsbeschreibung und die gesetzlichen Vorschriften für den jeweiligen Vertragstyp. Bei Dienstleistungen wird die vereinbarte Tätigkeit geschuldet; bei Werkleistungen der vereinbarte Erfolg. Bei einer zeitweisen Softwareüberlassung richten sich die Pflichten nach der entsprechenden Vereinbarung und dem anwendbaren Recht. Gesetzliche Abnahme- und Mängelrechte bei Werkleistungen bleiben unberührt.
GMS unterstützt betriebliche Prozesse und die Auswertung von Stoffinformationen. Die fachliche Prüfung der Ergebnisse und die Erfüllung der dem Kunden gesetzlich obliegenden Arbeitgeber- und Betreiberpflichten verbleiben beim Kunden. Die vertraglichen Leistungspflichten und die Haftung von TDB bleiben davon unberührt. Eine rechtliche Beratung oder behördliche Freigabe ist mit der Softwarebereitstellung nicht verbunden.
4. Zusammenarbeit und Mitwirkung
Beide Parteien benennen geeignete Ansprechpartner und stimmen die Durchführung der Leistungen ab. Der Kunde stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig und in angemessenem Umfang bereit. Er darf nur Daten und Unterlagen bereitstellen, zu deren Verwendung er berechtigt ist.
TDB informiert den Kunden über erkennbare Hindernisse und notwendige Mitwirkung. Auswirkungen verzögerter Mitwirkung auf Termine und Aufwand werden nachvollziehbar mitgeteilt. Zusätzliche Vergütungsansprüche entstehen nur auf vereinbarter oder gesetzlicher Grundlage.
TDB setzt fachlich geeignete Personen ein und organisiert deren Tätigkeit eigenverantwortlich. Beim Austausch eingesetzter Personen berücksichtigt TDB die berechtigten Interessen des Kunden; notwendige interne Einarbeitungskosten trägt TDB.
5. Software und Nutzungsrechte
Art, Umfang und Dauer der Nutzungsrechte an Software, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Soweit dort nichts Näheres geregelt ist, werden die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte eingeräumt. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
An vorbestehender Software, Werkzeugen und allgemeinen Entwicklungsmethoden behält TDB die bestehenden Rechte. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an Software oder eine Herausgabe des Quellcodes ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Nutzung durch weitere Unternehmen, einschließlich verbundener Unternehmen, wird im jeweiligen Vertrag geregelt. Für Bestandteile Dritter gelten ergänzende Lizenzbedingungen nur, soweit diese wirksam einbezogen werden.
6. GMS-Zugang und Betriebsumgebung
GMS ist für den Zugang in einer geschlossenen Intranetumgebung vorgesehen. Ein frei zugänglicher Betrieb über das öffentliche Internet ist damit nicht zugesagt. Die technische Einbindung, berechtigte Nutzer und erforderliche Systemvoraussetzungen werden im jeweiligen Auftrag festgelegt.
Das System ist aktuell ausschließlich für Unternehmen des Volkswagen-Konzerns freigegeben. Anfragen von Unternehmen außerhalb des Konzerns werden individuell geprüft. Ein Nutzungsrecht entsteht erst durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung.
Der Kunde schützt die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Zugangsdaten und Zugriffsberechtigungen vor unbefugter Nutzung und informiert TDB unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorfälle, die die vereinbarten Leistungen betreffen. TDB erfüllt die eigenen vertraglichen und gesetzlichen Sicherheitsverpflichtungen.
7. Betreuung, Hosting und Datensicherung
Ob und in welchem Umfang TDB Hosting, Wartung, Updates, Support oder Datensicherung übernimmt, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Betriebszeiten, Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Wartungsfenster und Wiederherstellungsziele sind nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
Die Verantwortlichkeiten für Sicherung, Aufbewahrung und Wiederherstellung der Daten werden entsprechend dem vereinbarten Betriebsmodell festgelegt. Soweit TDB mit Datensicherungen beauftragt ist, übernimmt TDB diese im vereinbarten Umfang. Eine pauschale Übertragung sämtlicher Sicherungspflichten auf den Kunden erfolgt nicht.
Beide Parteien treffen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessene Schutzmaßnahmen. Notwendige Wartungsarbeiten und absehbare Betriebsunterbrechungen stimmt TDB mit dem Kunden ab, soweit dies möglich ist; dringende Sicherheitsmaßnahmen bleiben zulässig.
8. Vergütung und Abrechnung
Preise, Abrechnungsart und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot oder dem Vertrag. Gegenüber Geschäftskunden genannte Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
Bei Abrechnung nach Aufwand dokumentiert TDB die erbrachten Leistungen nachvollziehbar. Festpreise beziehen sich auf den vereinbarten Leistungsumfang. Reise-, Material- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit hierfür eine vertragliche Vereinbarung oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht.
Soweit keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind, richten sich Fälligkeit und Verzug nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Genehmigung von Leistungsnachweisen durch bloßes Schweigen wird durch diese AGB nicht vereinbart. Preisänderungen bedürfen einer Vereinbarung oder einer sonstigen wirksamen vertraglichen Grundlage.
9. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht eine Partei Änderungen, stimmen die Parteien deren Inhalt und die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine ab. TDB teilt mit, wenn eine gesonderte Prüfung erforderlich ist; eine kostenpflichtige Prüfung wird vorab vereinbart.
Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert, beispielsweise per E-Mail. Bis zu einer Einigung gelten die bisherigen Vereinbarungen weiter, soweit nicht eine Unterbrechung vereinbart wird oder gesetzliche Rechte entgegenstehen. Eine einseitige Erweiterung des Auftrags oder eine unbegrenzte Mehrvergütung wird hierdurch nicht begründet.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die vereinbarten Zwecke. Davon ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, unabhängig rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit TDB personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.
Zugriffe, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Datenschutzvereinbarungen.
11. Leistungsstörungen und Rechte Dritter
Der Kunde beschreibt auftretende Fehler und Störungen möglichst nachvollziehbar und unterstützt die Prüfung in zumutbarem Umfang. Die Parteien stimmen erforderliche Maßnahmen zur Behebung ab.
Für Mängel, Leistungsstörungen und die Verletzung von Rechten Dritter gelten die gesetzlichen Rechte entsprechend dem jeweiligen Vertragstyp, soweit keine wirksame individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Voraussetzungen einer Nacherfüllung, Fristsetzung, Minderung, Kündigung oder eines Rücktritts bleiben unberührt.
Erhebt ein Dritter Ansprüche im Zusammenhang mit bereitgestellter Software oder Arbeitsergebnissen, informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab. Durch diese AGB werden keine zusätzlichen Ausschlussfristen für die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche eingeführt.
12. Haftung und Verjährung
TDB und der Kunde haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine pauschalen Haftungshöchstbeträge und keinen allgemeinen Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.
Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Fristen. Zwingende Haftung, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
13. Laufzeit und Vertragsende
Laufzeit und vereinbarte Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Vertragsende stimmen die Parteien die Rückgabe beziehungsweise Bereitstellung von Kundendaten und vertraulichen Unterlagen sowie die Beendigung von Zugriffsrechten ab. Datenherausgabe, Löschung und Aufbewahrung richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorgaben. Gesetzliche Herausgabe- und Wechselrechte bleiben unberührt.
Zusätzliche Unterstützung bei einer Migration wird nach Umfang, Terminen und gegebenenfalls Vergütung gesondert vereinbart, soweit sie nicht bereits vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist.
14. Kommunikation und Schlussbestimmungen
Vertragsbezogene Mitteilungen und dokumentierte Änderungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit keine zwingende gesetzliche Form oder wirksame abweichende Vereinbarung gilt. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann vorrangig, wenn sie in anderer zulässiger Form getroffen wurden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Ein besonderer Gerichtsstand wird durch diese AGB nicht festgelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB.