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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienst- und Beratungsvertrag

1. Anwendungsbereich
TDB erbringt für den Kunden IT-Dienstleistungen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstvertrag. Die Erbringung der Leistung erfolgt im Rahmen eines Dienstvertrages.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle für sämtliche Beratungs- und sonstige Dienstverträge von TDB Anwendung. Entgegenstehende Lizenzbedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen.

2. Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand des Dienstvertrages ist die vereinbarte Mitwirkung, Unterstützung, Beratungs- und Consulting oder Schulungstätigkeit. Erstellt TDB einen Bericht oder Dokumentation, so stellt dieser kein amtliches Gutachten dar, sondern gibt den wesentlichen Inhalt hinsichtlich Ablauf, Ergebnissen und Empfehlungen der Beratung wieder.

3. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung
TDB wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Kunden beachten und die Leistungen nach den jeweils gültigen Regeln der Datenverarbeitung erbringen.

Über die Gespräche zur Präzisierung vertraglicher Gegebenheiten, insbesondere des Leistungsgegenstandes sind grundsätzlich Protokolle anzufertigen. Die Protokolle werden beiderseits verbindlich, wenn sie von jeweils einer vertretungsberechtigten oder als Projektleiter benannten Person der Parteien unterzeichnet werden.

4. Mitarbeiterqualifikation / Weisungsrecht
TDB entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt und behält sich die Möglichkeit vor, Mitarbeiter jederzeit auszutauschen.

Die Planung der Aufgabenerfüllung wird durch TDB festgelegt. Auch soweit die Leistungserbringung am Ort des Kunden erfolgt, ist allein TDB seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter von TDB werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.,

5. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Software -Systeme in Abstimmung mit den Anforderungen von TDB zur Verfügung. Soweit die Leistung an einem Ort des Kunden erbracht wird, schafft dieser die erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Rechnerzeit, Zugang zu Hard- und Software u.ä.).

Als ständigen Ansprechpartner benennt der Kunde einen Projektleiter als vertretungsberechtigte Person, die für alle Projektaktivitäten verantwortlich ist, sämtliche Kontakte beschafft und alle Entscheidungen trifft oder herbeiführt, welche für den unverzüglichen Fortgang der Arbeiten erforderlich und zweckmäßig sind.

Der Kunde unterstützt TDB in erforderlichem Umfang bei der Leistungserbringung. Insbesondere stellt er für die Dauer des Projektes entsprechend qualifiziertes Personal zur Klärung fachlicher und organisatorischer Fragen zur Verfügung, so dass die kontinuierliche Projektarbeit gewährleistet ist.
TDB wirkt bei der Festlegung und Durchsetzung der Regelungen für Projektmanagement, Projektorganisation (Instanzen) und Projektadministration (Dokumente, Protokolle) mit.

6. Termine, Verzug des Kunden, Höhere Gewalt
TDB erbringt die Leistungen zu den mit dem Kunden im Einzelfall vereinbarten Terminen oder innerhalb der festgelegten Leistungszeiträume. Von TDB nicht zu vertretende Leistungshindernisse oder Leistungserschwernisse führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungszeiträume.

Soweit der Kunde Terminverzögerungen zu vertreten hat, insbesondere indem er Pflichten gem. Ziffer 5 trotz schriftlicher Anforderung unterlässt oder nicht fristgerecht erbringt, verschieben sich die vereinbarten Ausführungstermine und müssen zwischen den Parteien einvernehmlich neu festgelegt werden. Die resultierenden Terminverschiebungen führen nicht zum Verzug seitens TDB.

Die dadurch entstehenden Warte-/Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Soweit TDB die von Warte-/Ausfallzeiten betroffenen Mitarbeiter anderweitig einsetzt, reduziert sich der Anspruch auf Vergütung um den anderweitig erzielten Erlös.

Ist ein Termin vereinbart, zu dem eine Leistung zu erbringen ist und kann dieser Termin durch TDB aufgrund Höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen TDB aus dieser Terminverzögerung. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung sowie Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters von TDB. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Tritt die Behinderung oder Unterbrechung aus den zuvor genannten Gründen bei Unterauftragnehmern von TDB ein, gilt diese Regelung entsprechend.

7. Änderungsverfahren
Während der Vertragslaufzeit können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen sowohl in Bezug auf verschiedene Entwicklungsabschnitte als auch in Bezug auf den zeitlichen Verlauf oder in sonstiger Weise vorschlagen.

Im Falle eines Änderungsvorschlages durch den Kunden wird TDB innerhalb von zehn Werktagen schriftlich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf diesen Vertrag hat, insbesondere unter Berücksichtigung des zeitlichen Verlaufs, des Mehraufwands sowie der Neuregelung von Fristen. Werktage sind die Wochentage von Montag bis Freitag. Es gelten die Feiertage des Bundeslandes, in dem TDB seinen Sitz hat.

Der Kunde hat innerhalb einer weiteren Frist von fünf Werktagen TDB schriftlich mitzuteilen, ob er seinen Änderungsvorschlag aufrechterhalten will, oder ob er den Vertrag zu den alten Bedingungen fortführen will.

Im Falle eines Änderungsvorschlages durch TDB wird der Kunde innerhalb von 10 Werktagen mitteilen, ob er der Änderung zustimmt.

Soweit die Prüfung eines Änderungsvorschlages einen nicht unerheblichen Aufwand darstellt, kann TDB den durch die Prüfung bedingten Aufwand separat in Rechnung stellen.

Solange die Zustimmung durch den Kunden nicht vorliegt, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt oder auf schriftliche Anweisung des Kunden ganz oder teilweise unterbrochen.

8. Nutzungsrechte
An den im Rahmen dieser Vereinbarung übergebenen Arbeitsergebnissen räumt TDB dem Kunden das zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte und nicht übertragbare Recht für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechtes zur Veränderung ein. Der Kunde erhält keine Nutzungsrechte an den von TDB entwickelten und eingesetzten Verfahren und Entwicklungstools.
Vergütung

Soweit kein Festpreis vereinbart ist, werden alle Leistungen - Arbeitsstunden, Reisezeiten sowie sonstige Leistungen einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten - nach Aufwand gemäß der vereinbarten Preise und Konditionen beziehungsweise der im schriftlichen Angebot der TDB aufgeführten Preise und Konditionen in Rechnung gestellt.

Die Berechnung von Reisezeiten, Reisekosten sowie Aufenthaltskosten erfolgt in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von TDB. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden.

Die Abrechnung erfolgt unter Vorlage der bei TDB üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Feststellungen nur binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen.

Sofern einzelvertraglich nicht abweichend vereinbart, sind Zahlungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nicht gewährt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von TDB ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nicht möglich.

Etwaige angegebene Aufwandsschätzungen oder sonstige Preisinformationen und daraus ableitbare Preisvolumen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgeführten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfanges. Stellt TDB im Verlauf der Leistungserbringung fest, dass die Mengenansätze bzw. Preisvolumen überschritten werden, wird sie den Kunden unverzüglich schriftlich informieren. Die Überschreitung der Mengenansätze bzw. Preisvolumen erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.

Können vereinbarte und terminierte Leistungen aus Gründen, die TDB nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so werden die Warte- /Ausfallzeiten in Höhe der betroffenen Leistungskontingente trotzdem in Rechnung gestellt. Soweit TDB die von Warte- /Ausfallzeiten  betroffenen Mitarbeiter anderweitig einsetzt, reduziert sich der Anspruch auf Vergütung um den anderweitig erzielten Erlös.

9. Abwerbeverbot
Während der Vertragsdauer sowie sechs Monate nach Vertragbeendigung unterlassen es die Vertragsparteien, Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben

10. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt, insbesondere auch nach Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.

Die Geheimhaltungspflicht findet keine Anwendung auf vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse, (i) die im Zeitpunkt der Offenbarung bereits offenkundig waren oder danach öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hierfür mitursächlich ist, (ii) von einer Vertragspartei ausdrücklich auf einer nichtvertraulichen Grundlage offenbart werden, (iii) sich bereits vor der Offenbarung in rechtmäßigem Besitz der anderen Vertragspartei befanden, oder (iv) ihr nachfolgend von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offenbart werden.

11. Gewerbliche Schutzrechte
Soweit vorstehend nicht abweichend bestimmt, übernimmt TDB im Rahmen von Dienstverträgen keine Haftung für das jeweilige, vom Kunden angestrebte Leistungsergebnis, insbesondere nicht dafür, dass dieses frei von Schutzrechten Dritter ist oder solche nicht verletzt. Die Fehlerfreiheit und Nutzbarkeit des jeweiligen Leistungsergebnisses obliegt dem Kunden.
Haftung und Schadenersatz

TDB haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden.

Im übrigen haftet TDB nur für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung infolge einfacher Fahrlässigkeit beruhen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Software typisch und vorhersehbar sind. Entsprechendes gilt im Falle eines Deliktsrechtsverstoßes.
In einem derartigen Fall gem. Absatz 2 ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des Doppelten der nach diesem Vertrag bezahlten Vergütung begrenzt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Software nie völlig fehlerfrei sein kann. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet, es sei denn im Rahmen eines Pflichtenheftes wurden bestimmte Eigenschaften explizit zugesagt. Ansprüche, die auf einen Nutzungsausfall abzielen oder Schadensersatzansprüche, die über den Kaufpreis der Software bzw. über den Auftragswert hinausgehen, werden generell abgelehnt.

TDB haftet für die Wiederherstellung von Daten nur, soweit der Kunde regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien angefertigt und sichergestellt hat, dass die Daten aus diesen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren soweit keine kürzere Frist vereinbart ist und vorbehaltlich von Absatz 1 in einem Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TDB.

12. Kündigung
Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Falls der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt und TDB die Kündigung akzeptiert oder falls TDB aus wichtigem vom Kunde zu vertretendem Grund kündigt, behält TDB den vollen, für das komplette Projekt noch offenen oder erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

13. Schlussbestimmungen
Der jeweilige Einzelvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TDB enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Vertragsgegenstand. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sie denn TDB hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, sofern sie nicht in den Vertrag eingeflossen sind.

Sämtliche Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.

Sollten Teile des jeweiligen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Teile durch wirtschaftlich gleichwertige, rechtsbeständige Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Güter. Erfüllungsort für alle von TDB geschuldeten Leistungen ist Schwabach.
Gerichtsstand für alle im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Einzelvertrages entstehenden Streitigkeiten ist beim Amtsgericht Schwabach
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